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Unsere BLZ & BIC
BLZ28450000
BICBRLADE21EMD
Überblick

Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Sperrvermerk möglich

Sind Sie mit der Datenabfrage nicht einverstanden, können Sie beim Bundeszentralamt einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen. Das Finanzamt ist dann gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern. Sofern Sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie nicht betroffen und müssen nichts unternehmen.

Immer in Ihrer Nähe
Persönlicher Kontakt04921 806-0Mo. - Mi. von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Do. von 9.00 - 18.00 und Fr. 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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