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Überblick

Betriebliche Altersversorgung mit der VGH FirmenRente

Die gesetzliche Rente fällt oft zu klein aus – gleichzeitig steigt die Lebens­erwartung. Wer den Ruhestand finanziell entspannt genießen möchte, muss selbst vorsorgen.

Ein Baustein für Ihre Alters­vorsorge ist die betriebliche Alters­versorgung (bAV). Dank der Hilfe Ihres Arbeitgebers und staatlicher Förderung zahlen Sie nur etwa die Hälfte Ihrer Beiträge. Später erhalten Sie eine lebenslange zusätzliche Rente und schließen so einen Teil Ihrer Versorgungs­lücke im Alter.

Jetzt für das Alter vorsorgen

  • Le­bens­lan­ge Ren­te o­der wahl­wei­se Ka­pi­tal­zah­lung
  • Beiträge werden durch Steuerersparnis und gegebenenfalls Sozialabgaben­ersparnis mitfinanziert
  • Erworbene Ansprüche können nicht verfallen
  • Der Bei­trag kann flexi­bel ge­stal­tet wer­den
  • Weiterführung der bAV bei einem Arbeitgeber­wechsel

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Und so funktioniert’s

Nutzen Sie die Vorteile der bAV.

Der VGH Altersvorsorge Fonds

Exklusiv nur mit der VGH Rente.

Auf dieser Internetseite finden Sie einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Hier finden Sie die Vermittler-Informationen Ihrer Sparkasse.

Details

Die VGH FirmenRente im Detail

Sie entscheiden, wie Sie sparen möchten. Sicherheit und Renditechancen: Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlagemodellen. Sie können Ihre bevorzugte Variante wählen. Beide Optionen garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe.

 Sicherheitsorientiert
Sicherheit
Ausgewogen
Balance
Sicherheithochmittel
Renditechancegeringmittel
AnlagestrategieSparbeiträge werden im Sicherungsvermögen1 angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen1 und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds.

1 Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kundinnen und Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.

Auf Wunsch mit Beitragsretter

Der Beitrags­retter ist die perfekte Ergänzung zur VGH FirmenRente Balance: Wenn Sie berufs­unfähig werden, übernimmt die VGH die Beiträge für Sie und Ihre Alters­vorsorge ist gesichert. Damit Sie sich im Fall der Fälle keine Sorgen um Ihre Rente machen müssen. Ein weiteres Plus: Der Beitragsretter kann ohne Gesundheits­prüfung abgeschlossen werden.

Sparkassen-Kommunalrente

Viele Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst wissen nicht, dass sie trotz Absicherung durch die Zusatz­versorgungs­kasse eine Versorgungs­lücke haben. Mit der Sparkassen-Kommunal­rente können Sie Ihren Lebens­standard im Alter durch eine betriebliche Alters­vorsorge zusätzlich absichern – und dabei Steuern und Sozial­abgaben sparen. Sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an oder informieren Sie sich bei Ihrem Arbeit­geber.

Immer in Ihrer Nähe
Persönlicher Kontakt04921 806-0Mo. - Mi. von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Do. von 9.00 - 18.00 und Fr. 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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